Ordnungsamt Wolfsburg

Das sind die Aufgaben des Ordnungsamts

Das Ordnungsamt verteilt Knöllchen und nimmt sich Ruhestö­rungen an? Ja, und es macht noch viel, viel mehr. Zur allge­meinen Gefah­ren­ab­wehr ist das Ordnungsamt mit einer ganzen Reihe von Aufgaben und Themen betraut, darunter Straßen­ver­kehr und städti­scher Ordnungs­dienst, Wahlen und Wochen­märkte, Krimi­nal­prä­ven­tion und Gaststätten.  „Im Stadt­ge­biet sorgen wir für Ordnung und Sicher­heit“, erklärt Axel Piepers, der das Ordnungsamt und dessen Team mit 75 Mitar­bei­tenden leitet. Ihn und seinen Kollegen Reiner Hilsberg haben wir gebeten, uns die Tür zum Amt zu öffnen und einen Einblick in ihre Arbeit zu geben. Los geht’s!

Kinder­wagen vermisst?

Gut, dass das Ordnungsamt unsere verloren gegan­genen Habse­lig­keiten in Obhut nimmt. Jedes Jahr werden Tausende von Gegen­ständen von uns liegen gelassen, sei es im Bus, auf der Parkbank oder im Restau­rant. Ist der Finder ehrlich, landen die Sachen im Fundbüro in der Porsche­straße. Klassiker sind: Geldbörse und Handys, Schlüssel und Tablets, Sonnen­brillen und Fahrräder. Hin und wieder sind kuriose Fundsa­chen darunter, zum Beispiel Kinder­wagen. Auch Wertvolles wie Schmuck und Bargeld landet auf dem Tisch. Die Höhe des Finder­lohnes richtet sich nach dem Wert der Fundsache. „Wenn nach sechs Monaten der Besitzer oder die Besit­zerin nicht ermittelt wurde, kann der Finder den Fund für sich beanspru­chen“, sagt Reiner Hilsberg. Toller Service: Wer etwas vermisst, kann online unter www.e‑fund.eu nachschauen, ob es im Fundbüro abgegeben wurde.

Rücksicht statt Risiko

Apropos Kinder­wagen: In unserer Stadt lässt sich immer wieder beobachten, wie Fahrzeuge sozusagen halb mit zwei Reifen auf dem Gehweg parken. Viele Autofahrer meinen es vielleicht gar nicht böse. Sie denken, dass der Verkehr so besser fließen würde. Doch Parken auf dem Bürger­steig ist eine Ordnungs­wid­rig­keit, die ein Verwarn­geld von mindes­tens 55 Euro zur Folge hat. „Wir wollen nicht bestrafen, sondern dieje­nigen schützen, die gefährdet werden“, betont Axel Piepers. Und das sind zualler­erst die schwä­cheren Verkehrs­teil­nehmer: im Allge­meinen die Fußgänger und im Beson­deren die Mütter und Väter mit Kinder­wagen oder Rollifahrer.

Don’t drink and drive

Einst gab es drei Gruppen von Verkehrs­teil­neh­mern: Autofahrer, Radfahrer, Fußgänger. Mittler­weile ist es so, dass sich von Segways über E‑Bikes bis zu Quads mehr und mehr Arten von Fortbe­we­gungs­mit­teln dazuge­sellen – und für jedes Gefährt gibt es fahrzeug­spe­zi­fi­sche Rechts­vor­schriften. Nicht jeder weiß über sie Bescheid, und eine besonders große Unsicher­heit herrscht bei den E‑Scootern. Die wichtigsten drei Regeln lauten: Mindes­tens 14 Jahre muss der Fahrer alt sein; E‑Scooter dürfen nur alleine gefahren werden (auch Kinder darf man nicht mitnehmen); und in der Fußgän­ger­zone haben die Elektro-Roller nichts suchen. Es gelten dieselben Alkohol­grenz­werte wie für die Autofahrer. Axel Piepers: „Wer betrunken E‑Scooter fährt, kann seinen Führer­schein verlieren.“

Expertise mit Knalleffekt

Das Ordnungsamt ist auch Spreng­stoff­be­hörde. Ohne deren Geneh­mi­gung hätte das Höhen­feu­er­werk im Allerpark nicht gezündet werden dürfen. Manch einer kommt auf den Gedanken, zum runden Geburtstag einen profes­sio­nellen Feuer­werker zu engagieren und im heimi­schen Garten für denkwür­dige Knall- und Licht­ef­fekte zu sorgen. Auch in diesem Fall muss das Ordnungsamt in die Planung einge­bunden werden, damit alles mit rechten Dingen zugeht. Das Ordnungsamt vertraut dabei auf die Expertise von Feuerwehr, Natur­schutz­be­hörde & Co, um das Okay zu geben oder sein Veto einzu­legen. „Es gibt eine ganze Reihe von Anfragen zu diesem Thema“, sagt Reiner Hilsberg, „viele wollen ihr Feuerwerk sogar in Eigen­regie abbrennen.“ Was nicht erlaubt ist, denn: Nach Spreng­stoff­ver­ord­nung ist das eigen­mäch­tige Raketen­ab­feuern nur zu Silvester erlaubt.

Beiset­zung von Amts wegen

Wenn im Klinikum ein Mensch stirbt und sich keine Famili­en­mit­glieder finden oder sich verant­wort­lich fühlen, kümmert sich das Ordnungsamt um die Beiset­zung. Die sogenannte Bestat­tungs­pflicht regelt, wer grund­sätz­lich für eine Beerdi­gung die Verant­wor­tung trägt: zualler­erst Ehe- und Lebens­partner, danach Kinder- und Enkel­kinder, schließ­lich Eltern, Großel­tern und Geschwister. Das Ordnungsamt ermittelt und kontak­tiert die Angehö­rigen und fordert sie auf, ihrer Pflicht nachzu­kommen. „Mitunter stößt man dabei auf viel Unver­ständnis, wenn die Hinter­blie­benen zu dem Verstor­benen keinen Kontakt hatten“, sagt Reiner Hilsberg. „Die Gespräche sind nicht immer einfach für uns und erfordern viel Finger­spit­zen­ge­fühl.“ Sollte es keine Angehö­rigen geben, sorgt das Ordnungsamt für das letzte Geleit und beauf­tragt ein Bestattungsunternehmen.

Für ein Dach über dem Kopf

In der Borsig­straße wird das städti­sche Übernach­tungs­heim vom Ordnungsamt verwaltet. Das Team Wohnungs­not­fälle ist keine Beratungs­stelle im klassi­schen Sinne. Doch wenn Wolfs­bur­ge­rinnen und Wolfburger durch eine Räumungs­klage im Begriff stehen, ihr Dach über dem Kopf zu verlieren, steht das Team ihnen zur Seite. Das Ordnungsamt nimmt Kontakt zu den Betrof­fenen auf und versucht Mittel und Wege zu eröffnen, den Wohnraum zu erhalten. „Unser Ziel ist es, Obdach­lo­sig­keit zu verhin­dern und das Übernach­tungs­heim weitge­hend freizu­halten“, sagt Reiner Hilsberg.

Tierisch viel zu tun

Was verbirgt sich hinter dem NHundG? Die Antwort lautet: eine ganze Menge, denn das Nieder­säch­si­sche Gesetz über das Halten von Hunden ist eine Wissen­schaft für sich. In dem Gesetz steht drin, wer den sogenannten Hunde­füh­rer­schein benötigt, dass die Haftpflicht­ver­si­che­rung für den Hund ein wichtiges Gebot ist und die Daten des Vierbei­ners im nieder­säch­si­schen Hunde­re­gister vermerkt sein müssen. Das Ordnungsamt sorgt dafür, dass die Regeln zur Geltung kommen. Darüber hinaus werden hier die Probleme zur Sprache gebracht, die Hunde verur­sa­chen können. Ein frei herum­lau­fender Hund macht die Stadt zu seinem Revier? Das Ordnungsamt ermittelt den Hunde­halter und mahnt in seinem Schreiben an, dass der Hund nicht ohne Aufsicht bleiben dürfe. „Sollte das nicht ausrei­chen, können wir ein Bußgeld­ver­fahren einleiten“, erklärt Reiner Hilsberg.

Lange Leine für kurze Beine

Was viele nicht wissen: „In Wohnge­bieten gibt es keine generelle Anlein­pflicht für Hunde“, erklärt Reiner Hilsberg. Es sei denn, es findet eine öffent­liche Veran­stal­tung statt oder die Nacht ist herein­ge­bro­chen. Ausnahmen gelten in der Porsche­straße, auf dem Willy-Brandt-Platz und dem Sara-Frenkel-Platz, wo Hunde grund­sätz­lich an der Leine zu führen sind. In der freien Landschaft und im Wald gelten besondere Regeln. Hier darf der Hund vom 1. Dezember bis 15. Juli nicht frei herum­laufen. Im Winter geht es darum, die durch die Witte­rungs­be­din­gungen geschwächten Wildtiere vor freilau­fenden Hunden zu schützen. Ab 1. April kommt die Brut- und Setzzeit hinzu. In dieser Phase benötigen die Eltern- und Jungtiere besondere Ruhe. Um das Tierwohl geht es auch bei der Kastra­ti­ons­pflicht freilau­fender Katzen, die älter als fünf Monate sind. So wird die Popula­tion auf niedri­gerem Niveau gehalten – und Tieren bleibt das Schicksal als Streu­ner­katze erspart, die in vielen Fällen ein Leben im Tierheim fristet.

Redet mitein­ander

Es kommt schon einmal vor, dass Hunde laut bellen und Nachbarn sich dadurch gestört fühlen. Oder dass jemand seine Leiden­schaft für das Klavier­spielen unauf­hör­lich und unüber­hörbar auslebt. Lärmbe­läs­ti­gungen und Ruhestö­rungen landen beim Ordnungsamt. Doch muss es so weit kommen? Häufig machen die Mitar­beiter die Erfahrung, dass die Menschen mehr überein­ander statt mitein­ander reden. Womöglich ließe sich das eine oder andere Zerwürfnis mit einem offenen Gespräch auf Augenhöhe und einem gut austa­rierten Kompro­miss aus der Welt schaffen, bevor das Ordnungsamt einge­schaltet wird. Axel Piepers betont: „Die Beschwerde, die bei uns nicht eingeht, ist uns die liebste.“

Einfach, schnell und digital

Häufig ist der Gang ins Rathaus nicht nötig. Sei es zur Geneh­mi­gung von öffent­li­chen Veran­stal­tungen, Kundge­bungen oder auch gewerb­li­chen Tätig­keiten: Viele Dienst­leis­tungen des Ordnungs­amts können bequem im Internet in Anspruch genommen werden. Unter www.wolfsburg.de finden sich neben allen Aufga­ben­be­rei­chen auch zahlreiche Formulare und Anträge, die am PC schnell und einfach ausge­füllt und online einge­reicht werden können.

Stefan Boysen

Ausgabe 16, DEIN WOLFSBURG, Herbst/Winter 2022

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